Informationen zum Umgang mit Corona ab 31.05.2021

Liebe Eltern,

seit dem 1. September 2021 gilt der Regelbetrieb in bayerischen KiTas. In diesem Zusammenhang gibt es in der Elternschaft zahlreiche Fragen, die mitunter für Unsicherheit sorgen und die wir im Rahmen dieser FAQs unter Einbeziehung der Informationen des bayerischen Staatsministeriums (https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php) adressieren möchten:

Wo finde ich Informationen zu den aktuell geltenden Hygieneregeln?

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat einen Rahmen-Hygieneplan erstellt, der als Orientierungsrahmen im Hinblick auf das seit dem 1. September 2020 benötigte Schutz- und Hygienekonzept dient.

Was gilt im Umgang mit Kindern mit Krankheitssymptomen?

Kinder mit folgenden Symptomen dürfen ohne negativen Test auf SARS-CoV-2 die Einrichtung besuchen:

Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern

Leichte Krankheitssymptome:

Kinder mit leichten Schnupfen/ Husten ohne Fieber:

Kinder mit leichten Krankheitssymptomen dürfen die Kindertageseinrichtung nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, besuchen. Selbsttests sind zugelassen. Das entsprechende Formular zur Bestätigung des negativen Selbsttests ist dem Personal beim Bringen der Kinder vorzulegen.

Generell ist der Gesundheitsschutz in der Kindertageseinrichtung Aufgabe des Trägers der Einrichtung, das heißt, dass das pädagogische Personal auch Kinder wieder nach Hause schicken darf und soll, die einen reduzierteren Allgemeinzustand aufweisen.

Im Falle es werden Kinder im Tagesverlauf nach Hause geschickt, müssen zur Wiederkehr in die Einrichtung folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • guter Allgemeinzustand
  • ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorgelegt wird. Dieser Test kann auch während der Erkrankungsphase durchgeführt werden. Selbsttests sind nicht zugelassen.
  • Sollte keine Testung möglich sein, ist die Rückkehr bei völliger Symptomfreiheit und wenn die Einrichtung mindestens 7 Tage nicht besucht wurde, erlaubt

Allgemein gilt bei Krankheit:

Wenn ein Kind krank ist (z.B. folgende Krankheitszeichen hat: reduzierter Allgemeinzustand, Fieber, Durchfall, starke Bauchschmerzen, Hals- und Ohrenschmerzen, Husten, Erbrechen), bitte in keinem Fall in die Kindertageseinrichtung bringen.

Nach einer Erkrankung ist die Wiederzulassung in die Einrichtung möglich, wenn:

  • ein guter Allgemeinzustand vorliegt
  • ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorgelegt wird. Dieser Test kann auch während der Erkrankungsphase durchgeführt werden. Selbsttests sind nicht zugelassen.
  • Sollte keine Testung möglich sein, ist die Rückkehr bei völliger Symptomfreiheit und wenn die Einrichtung mindestens 7 Tage nicht besucht wurde, erlaubt

Generell gilt:

Ausgeschlossen sind Kinder, die Kontakt zu Personen hatten, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder sich in Quarantäne befinden. In diesem Fall gelten die jeweils vom Gesundheitsamt auferlegten Kriterien zur Beendigung von Quarantäne/Isolation.

Allgemeine Maßnahmen

  • Das Kollegium ist verpflichtet, während der gesamten Betreuungszeit im Innenraum und soweit ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, mindestens eine medizinische Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
  • Die Regelungen zur Handhygiene werden eingehalten
  • Stündliches Lüften
  • Vermehrte Nutzung des Außenbereiches
  • Beim Betreten des Kindergartengebäudes muss von allen Besuchern eine FFP2 Maske getragen werden.
  • Am Eingang stehen Hygieneständer mit Handdesinfektion für Sie bereit.
  • Ansammlungen auf dem Kindergartengelände/ im Kindergartengebäude sollen vermieden werden (Tür- und Angelgespräche sollen wenn möglich im Freien stattfinden).
  • Wenn ihr Kind von einer anderen Person gebracht oder abgeholt werden sollte, geben Sie als Eltern bitte alle Vorgehensweisen an die entsprechende Person weiter.
  • Es müssen jedem Kind 3 Corona-Selbsttests pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Es werden hierzu von uns Berechtigungsscheine für die Kinder ausgegeben, die Ausgabe der Tests erfolgt in der Apotheke.
  • Die Kinder müssen 3x in der Woche regelhaft am Montag, Mittwoch und Freitag, alternativ am ersten Besuchstag in der Einrichtung daheim per Selbsttest getestet werden. Die vorgeschriebene Nachweispflicht erfolgt über Unterschrift auf dem zur Verfügung gestellten Formular. Dieses muss den Kolleginnen ohne Aufforderung an den entsprechenden Testtagen vorgezeigt werden.
  • Treten einzelne positive Fälle in den Gruppen auf, erfolgt für die nächsten 5 Besuchstage der Einrichtung ein intensiviertes Testregime. Es müssen täglich Testnachweise erbracht werden. Wochenendtage zählen nicht mit. Das Verfahren gilt auch für geimpfte und genesene Kinder.
  • Treten in 5 Tagen bei mehr als 20% der Kinder positive Tests auf wird die Gruppe für 5 Wochentage geschlossen, das Wochenende zählt mit. Am ersten Besuchstag nach der Schließung muss ein Testnachweis erbracht werden. Eine eventuelle Quarantäne-Anordnung könnte unabhängig von der Gruppenschließung durch das Gesundheitsamt ergehen.
  • Elternabende, Feste und andere Veranstaltung in Präsenz finden unter Anwendung der 2Gplus Regelung statt.
  • Bei Festen gibt es ein separates Hygienekonzept, das für alle Teilnehmenden einzuhalten ist.

Bildung von festen Gruppen

  • Die Kinder bleiben konstant in einer Gruppe.
  • Rosenrot und Schneeweißchen gelten als eine Gruppe
  • Eine Zusammenlegung der Gruppen aus personellen Gründen erfolgt ausschließlich in Randzeiten und um die Öffnungszeiten zu gewährleisten. Eine genaue Dokumentation der anwesenden Personen wird vorgenommen.
  • Nur vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter:innen werden gruppenübergreifend eingesetzt.
  • Einnahme der Mahlzeiten in festen Gruppen
  • Jede Gruppe nutzt eigene Ruhebereiche
  • Auch im Außenbereich findet die Trennung der Gruppen durch Nutzung verschiedener Gartenteile Anwendung.
  • Jede Gruppe nutzt eigene Sanitärbereiche.

 

(Aktualisiert am: 09.02.2022)

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